
Compliance
Pulsotronic ist Teil der Phoenix Contact-Gruppe und an das Compliance Management System der Unternehmensgruppe angeschlossen. Weitere Informationen zur Compliance bei Phoenix Contact finden Sie unter www.phoenixcontact.com/compliance.
Wie in der gesamten Phoenix Contact-Gruppe, ist die Compliance auch bei Pulsotronic von hoher Bedeutung. Kernstück des Compliance Management Systems ist der Code of Conduct der Phoenix Contact-Gruppe, welcher auch für uns uneingeschränkt gilt. Er wird durch weitere Maßnahmen wie das Hinweisgebersystem oder die Grundsatzerklärung zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ergänzt.
Code of Conduct
Der Code of Conduct der Phoenix Contact-Gruppe bildet den Kern unserer Compliance-Maßnahmen. Als Bestandteil der Phoenix Contact-Gruppe ist er auch bei Pulsotronic vollumfänglich implementiert. Er ist unsere gemeinsame Basis und gilt uneingeschränkt für alle Mitarbeitenden.
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Seit 1. Januar 2023 gilt für die gesamte Phoenix Contact-Gruppe inklusive Pulsotronic das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Gemeinsam mit den Verantwortlichen im Stammhaus des Unternehmens arbeiten wir daran, die Anforderungen des LkSG auch bei uns systematisch umzusetzen. Alle Details sind in der Grundsatzerklärung der Phoenix Contact-Gruppe zum LkSG und im Code of Conduct veröffentlicht.
Hinweisgebersystem
Mit dem Hinweisgebersystem der Phoenix Contact Gruppe bieten wir sowohl unseren Mitarbeitern als auch externen Personen die Möglichkeit, Hinweise auf mögliche Gesetzesverstöße oder Verstöße gegen interne Regelungen zu geben.
Das Hinweisgebersystem dient auch als Beschwerdeverfahren nach §§ 8 und 9 Abs. 1 LkSG
Environmental Compliance Standard
Der Phoenix Contact Environmental Compliance Standard enthält nur Verbote und Beschränkungen von Stoffen, die allgemein für Artikel oder speziell für Artikel der Elektro- und Elektronikindustrie gelten.
Die Norm basiert auf der geltenden europäischen Gesetzgebung sowie ausgewählten nationalen, regionalen oder internationalen Vorschriften, die für Produkte und Märkte von Phoenix Contact gelten. Verbote, die sich ausschließlich auf die Verwendung von Stoffen oder Zubereitungen beziehen, sind nicht Bestandteil dieser Norm.
Diese Norm ist für alle Liefergegenstände zu beachten, die in Phoenix Contact-Produkten verbleiben. Sie entbindet nicht von geltenden internationalen, europäischen und nationalen Rechtsvorschriften.
Verpackungsgesetz, Registrierungspflicht ab dem 01.07.2022 für alle Verpackungen
Zum 1. Januar 2019 wurde die aktuelle Verpackungsverordnung durch das neue Verpackungsgesetz abgelöst.
Seit diesem Zeitpunkt gelten neue Registrierungs- und Meldepflichten für Erst-Inverkehrbringer von Verpackungsmaterial in Deutschland. Pulsotronic GmbH & Co. KG ist sich diesen Verpflichtungen bewusst und kommt diesen Anforderungen nach. Unsere Verpackungen sind nachweislich über Phoenix Contact bei dem Dualen System Interseroh freigestellt sowie bei der zentralen Stelle Verpackungsregister registriert. Unsere Registrierungsnummern finden Sie unten aufgeführt:
Duales System Registrierungsnummer Phoenix Contact bei Interseroh lautet: 80173
Zentrale Stelle Verpackungsregister Registrierungsnummer Phoenix Contact bei der Zentralen Stelle lautet: DE1929414210647-V
Ab dem 01.07.2022 gilt in Deutschland erstmalig die Registrierungspflicht im Verpackungsregister LUCID für alle Verpackungen. Verpackte Ware darf ab diesem Datum in Deutschland ohne Registrierung nicht mehr vertrieben werden. Wir sind unserer Verpflichtung diesbezüglich ebenfalls nachgekommen und haben uns zum 28.06.2022 bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister für systembeteiligungspflichtige Verpackungen unter dem Markennamen Pulsotronic eigenständig registriert. Unsere Registrierungsnummer lautet: DE3051712709871.
PPWR (EU) Verordnung 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle - EU-Konformitätserklärung für die Produktverpackung und Transportverpackung
Die neue Europäische Verpackungsverordnung (EU) 2025/40 (Packaging and Packaging Waste Regulation, PPWR) bildet den aktualisierten Rechtsrahmen für Verpackungen und Verpackungsabfälle in der EU. Sie ist am 22. Januar 2025 im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden und tritt am 12. Februar 2025 in Kraft. Ab 12. August 2026 gilt die Verordnung in allen Mitgliedstaaten unmittelbar. In Deutschland wird die Umsetzung der Vorgaben bis zum Ablaufen der Übergangsfristen noch durch das Verpackungsgesetz (VerpackG) geregelt.
Unten aufgeführt finden Sie unser aktuelles Statement zur PPWR.
WEEE-Richtlinie 2012/19/EU / Vollzug des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG)
Die Pulsotronic GmbH ist als Hersteller bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (stiftung ear) registriert. Im Rahmen des Registrierungsverfahrens wurden Informationen zu den in Verkehr gebrachten Geräten übermittelt und die erforderlichen Nachweise bei der Stiftung ear eingereicht.
Die Marke Hirschmann Test & Measurement ist unter der WEEE-Registrierung der Pulsotronic GmbH erfasst.
WEEE-Reg.-Nr.: DE16955094